Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher sowie elektronischer Form mit easymedia GmbH (im Folgenden „easymedia“ genannt), Geschäftsführer: Matthias Malischewski und Ingo Koch, 39112 Magdeburg.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers und zwar auch dann, wenn der Lieferant hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt.

2. Angebot

2.1 Die Angebote von easymedia verstehen sich soweit nicht anders vermerkt freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Preistoleranz von 15% zum Nettopreis ist vom Auftraggeber zu dulden.

2.2 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk exklusive Verpackung und Versand.

2.3 Soweit nicht anders angegeben, hält sich easymedia an ihre Angebote 60 Kalendertage gebunden.

3. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss durch den Auftraggeber an die easymedia in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Internetbestellungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens aber 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist easymedia berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von easymedia. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist. Dabei ist es easymedia erlaubt, die ausgegebene Ware zum sofortigen Zeitpunkt wieder in eigenen Gewahrsam zu nehmen. Eine Missachtung dieser Geschäftsbedingung führt zur sofortigen juristischen Regelung.

6. Vorgaben des Auftraggebers

Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.

7. Lieferzeit

7.1 Liefertermine bedürfen der Vereinbarung und beginnen mit der Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

7.2 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen easymedia auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Easymedia wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umstände gleich, die easymedia die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. währungs- und handelspolitische bzw. sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei easymedia, seinen Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. Easymedia setzt sich für eine sorgfältige Auswahl seiner Vor- bzw. Unterlieferanten ein.

7.3 Änderungen der Ausführung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Die Gültigkeit des Vertrages ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Auftraggebers. Soweit die Genehmigung durch easymedia beschafft wird, ist diese Vertreter des Auftraggebers. Die Kosten und die Genehmigungsgebühren trägt in jedem Falle der Auftraggeber. Wird die Genehmigung endgültig versagt, kann easymedia die entstandenen Kosten zuzüglich 10% der Auftragssumme verlangen.

7.4 Notwendige Änderungen auch aufgrund behördlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.

7.5 Ist easymedia aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen gehalten, demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Auftraggeber die zusätzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder andere Vorschriften etwas anderes vorsehen.

8. Gewährleistung

8.1 Preisbedingte Gewährleistungen sind zu beachten. Beispielsweise sind rissige Faltkanten an Flyern oder gefalzten Printprodukten Erzeugnisprobleme, die nicht immer auszuschließen sind, aber einen erheblichen Preisvorteil gegenüber genuteten Faltkarten bieten. Auftraggeber die dieses Risiko nicht eingehen wollen, haben genutete Faltprodukte zu wählen oder dieses Risiko mit Beachtung hinsichtlich des günstigeren Preises zu akzeptieren und dabei auf eine Reklamation oder Entschädigung zu verzichten. Gleiches gilt auch bei qualitätsminderen Bildern, die entstehen können, wenn man auf professionelle Foto-Aufnahmen verzichtet und eigens gewählte Bilder verwendet. Diese Probleme der Verpixelungen entstehen meistens bei großflächigeren Druckprodukten wie z.B. Plakatdrucken oder Digital-Foliendrucken. Ein ausdrücklicher Hinweis von unserer Seite ist hierbei nicht von Nöten.

8.2 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie die zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Easymedia ist bei berechtigten Beanstandungen nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes.

Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Es besteht keine Prüfungspflicht seitens easymedia bei Zulieferung (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten.

8.3 Bei der Außenwerbung durch Folienschriften/-Grafiken sowie durch Digitaldruck-Produkte sind bedingte Bläschenbildungen von einer vollständigen Reklamation ausgeschlossen, da die Beschaffenheit des Untergrundes sowie die preisbedingte Qualität der Folien nicht immer vorauszusehen sind. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die zu beklebende Fläche geeignet ist.

9. Haftung/ Haftungsausschlüsse/ Weisungsbefugnis DSGVO

Der Auftraggeber ist selbst für die Einhaltung aller anwendbaren Rechtsvorschriften verantwortlich, die mit der Nutzung des beauftragten Produktes oder des Webhostingsservices in Zusammenhang stehen.

Easymedia übernimmt keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat. Weiterhin haftet easymedia nicht für Wettbewerbsverstöße, Verletzungen von Markenrechten, Urheberrechten und von geistigem Eigentum, die der Auftraggeber für die Erstellung beauftragter Produkte oder bei der Nutzung des Webhostingsservices begeht. Der Auftraggeber bleibt alleiniger Verantwortlicher der bereitgestellten Daten und ist im Rahmen des vereinbarten Auftrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich („Verantwortlicher“ i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). easymedia verarbeitet zur Ausführung des Auftrages notwendige personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers.

10. Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht easymedia von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an easymedia - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten von easymedia elektronisch gespeichert werden.

11. Abtretung

Der Auftraggeber darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.

12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Der Auftraggeber haftet selbst, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist.

Der Auftraggeber stellt easymedia von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

13. Copyright

Für von easymedia im Kundenauftrag erbrachte Leistungen, insbesondere an grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich easymedia alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über, es sei denn, es wird zwischen Urheber und Auftraggeber etwas anderes vereinbart. Es besteht keine Herausgabepflicht von easymedia im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.

14. Zahlungsverzug

Ist nach Ablauf der vereinbarten und in der Rechnung genannten Fälligkeit der Zahlung noch keine Zahlung erfolgt, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, unabhängig davon, ob dies durch easymedia durch Zahlungserinnerung oder Mahnung angezeigt wird.

Für erforderliche Mahnungen gelten 10,00 EUR Auslagen für Schreibarbeiten und Porto als vereinbart. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnen werden. Etwaige Kosten für Inkassodienstleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Magdeburg, soweit gesetzlich zulässig.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

easymedia GmbH
Helmholtzstraße 18
39112 Magdeburg

www.easy-media.de

Stand 16.05.2018

easymedia.®

Helmholtzstrasse 18
39112 Magdeburg

Tel.: 0391 - 7324920
Fax: 0391 - 7324924

Hellestraße 29
39112 Magdeburg

Tel.: 0391 - 625320

E-Mail:

Datenschutzhinweis*